Projekte und Initiativen
zu Menschenrechten und Kinderschutz

Menschenrechte schützen

Der Schutz der Menschenrechte ist nicht nur staatliche Aufgabe. Auch Unternehmen stehen in der Verantwortung, innerhalb ihres Einflussbereichs die Menschenrechte zu schützen und sicherzustellen, dass sie sich bei Rechtsverletzungen anderer nicht mitschuldig machen.

Das gilt auch für den Tourismus mit seiner komplexen Wertschöpfungskette und seiner Vielzahl von Dienstleistern und Destinationen. Er muss die für die Branche wesentlichen Menschenrechtsthemen identifizieren und schrittweise in den Geschäftsprozessen berücksichtigen. Auf diesen Weg hat sich die DER Touristik Group begeben. Wir möchten positive Entwicklungen vorantreiben und die Situation von Betroffenen verbessern.

Menschenrechtliche Risikoanalyse: Risiken (er)kennen, Chancen ergreifen

Die DER Touristik Group bewertet kontinuierlich menschenrechtliche Risiken und Chancen in ihrer Lieferkette. Bei der Beurteilung der menschenrechtlichen Risiken beziehen wir externe Experten, NGOs sowie weitere Anspruchsgruppen wie Leistungsträger, betroffene Personengruppen und Mitarbeiter mit ein.

Im Rahmen des Projekts „Menschenrechtliche Sorgfalt beim Reiseveranstalter“ in Kooperation mit Futouris haben wir 2018 eine erste Analyse der menschenrechtlichen Risiken in der Lieferkette der DER Touristik Deutschland durchgeführt. Dabei wurden die tatsächlichen und potenziellen Risiken unserer unternehmerischen Aktivitäten ermittelt und bewertet. Zunächst haben wir ein Destinationen-Risikoregister mit allen im Angebot der DER Touristik Deutschland befindlichen Reiseländern erstellt. Für die Beurteilung haben wir zwei Kriterien herangezogen:

Relevante Menschenrechtsthemen im Tourismus

  • Kinderrechte
  • Sexuelle Ausbeutung von Kindern
  • Arbeitnehmerrechte
  • Moderne Sklaverei
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Zugang der lokalen Bevölkerung zu Land, Wasser und Nahrung
  • die Schwere der menschenrechtlichen Verletzungen in einem Land (Beurteilung auf Basis internationaler Standards und Länderberichte) und
  • die Bedeutung des menschenrechtlichen Risikofelds für die Tourismusbranche.

Um unsere wichtigsten Handlungsfelder zu identifizieren, haben wir

  • nach der Schwere der Auswirkungen sowie
  • nach der Möglichkeit der Einflussnahme durch die DER Touristik

priorisiert. Als Ergebnis dieser Risikoanalyse stehen für die DER Touristik die Themen Arbeitnehmer- und Kinderrechte sowie sexuelle Ausbeutung von Kindern im Mittelpunkt.

Die im Projekt „Menschenrechtliche Sorgfalt beim Reiseveranstalter“ entwickelten Instrumente Risikoregister und Stakeholder-Befragung haben wir in einem Praxis- Leitfaden zusammengefasst. Er steht interessierten Tourismusunternehmen dauerhaft zur Verfügung. Damit möchten Futouris und die DER Touristik Group als Projektpate auch anderen Tourismusunternehmen die Möglichkeit geben, die entwickelten Handreichungen zu nutzen, um ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wahrzunehmen.

Die menschenrechtliche Risikoanalyse soll im Jahr 2022 wiederholt werden.

Vorreiter Thailand: Maßnahmen mit Modellcharakter

Unter anderem wurde Thailand im Rahmen der Analyse als für die DER Touristik relevantes Risikoland identifiziert. Aus diesem Grund haben wir 2019 gemeinsam mit dem Roundtable for Human Rights ein Human Rights Impact Assessment (HRIA) in Thailand durchgeführt. Dort ging es darum, die negativen Auswirkungen der touristischen Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte und die betroffenen Rechteinhaber (z.B. Mitarbeiter, lokale Gemeinden, indigene Völker, Minderheiten, Kinder und Frauen etc.) zu benennen und zu bewerten.

Dabei haben wir 50 Anspruchsgruppen, sog. Stakeholder, innerhalb der DER-Touristik-Wertschöpfungskette einbezogen und befragt, darunter z.B.

  • Zielgebietsagentur
  • Hotels und Mitarbeiter
  • Transportunternehmen
  • Tour Guides
  • Souvenirverkäufer
  • NGOs
  • Indigene Völker
  • Vertreter des Community Based Tourism (gemeindebasierter Tourismus: authentisches Erleben eines Gastlandes in einer lokalen Gemeinschaft).

Die daraus gewonnenen Erkenntnisse haben wir gemeinsam mit dem Produkt- und Destinationsmanagement in Maßnahmen überführt, die aufgrund der Corona-Pandemie erst 2022 wieder aufgegriffen werden können.

Was wir konkret tun

Formaler Akt mit Signalwirkung: Grundsatzerklärung der DER Touristik Geschäftsführung zu den Menschenrechten

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Das International Board der DER Touristik Group veröffentlichte im August 2019 eine Grundsatzerklärung zum Schutz der Menschenrechte. Damit sendet die Gruppe auch formal ein deutliches Bekenntnis und betont die hohe Relevanz, die das Thema Menschenrechte in der Unternehmensgruppe hat. Dies umfasst sowohl die Stärkung der Menschenrechte als auch die vorbeugenden Maßnahmen gegen denkbare Menschenrechtsverletzungen.

Die Grundsatzerklärung gilt für alle eigenen Geschäftstätigkeiten, aber auch für die Geschäftspartner weltweit entlang der touristischen Wertschöpfungskette. Zudem verpflichten wir uns ab 1. Januar 2023 dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit der Grundsatzerklärung der REWE Group

 

Schwarz auf weiß: Menschenrechte als Teil der Vertragsbeziehung zu Lieferanten

Vertrauen ist gut, schriftliche Vereinbarungen sind besser: 2019 haben wir den Supplier Code of Conduct (SCoC) für die gesamte DER Touristik Group ausgerollt. Damit machen wir menschenrechtliche und ökologische Anforderungen an unsere Leistungsträger zum festen Bestandteil der Vertragsbeziehungen zu unseren in- und ausländischen Geschäftspartnern.

Der SCoC ist eine Selbstverpflichtung der Lieferanten zu verantwortlichem, ethisch korrektem Verhalten. Er enthält Verhaltensvorgaben, die in der gemeinsamen Geschäftsbeziehung als Orientierungsrahmen für Geschäftspartner dienen. Damit fließen die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ebenso wie die Werte unseres Unternehmens hinsichtlich der Menschenrechte in die Vertragsbeziehungen zu unseren Geschäftspartnern ein.

Darüber hinaus plant die DER Touristik ein Trainingsangebot für Leistungsträger zur Sensibilisierung und zur Vermittlung praktischer Maßnahmen zur Wahrung der Menschenrechte im Geschäftsverkehr.